Voltar à lei

Art. 25

221.302RAGFederal Act1 de set. de 2007Fonte original

Die kantonalen Zivilgerichte und das Bundesgericht melden der Aufsichtsbehörde sämtliche Verfahren betreffend die Revisionshaftung (Art. 755 OR1) im Zusammenhang mit einer von einem staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen erbrachten Revisionsdienstleistung und stellen ihr die Urteile sowie andere Entscheide zu, welche ein solches Verfahren abschliessen.

Footnotes

  1. SR 220

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.