Unternehmen erstatten jährlich einen Bericht über nichtfinanzielle Belange, wenn sie:
Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005sind;
zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder ausländischen Unternehmen, in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben; und
zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder ausländischen Unternehmen, mindestens eine der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten:
Bilanzsumme von 20 Millionen Franken,
Umsatzerlös von 40 Millionen Franken.
Von dieser Pflicht befreit sind Unternehmen, die von einem anderen Unternehmen kontrolliert werden:
für welches Absatz 1 anwendbar ist; oder
das einen gleichwertigen Bericht nach ausländischem Recht erstellen muss.
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