Voltar à lei

Art. 823

220ORFederal Act1 de jan. de 1912Fonte original
  1. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann die Gesellschaft beim Gericht auf Ausschluss eines Gesellschafters klagen.
  2. Die Statuten können vorsehen, dass die Gesellschafterversammlung Gesellschafter aus der Gesellschaft ausschliessen darf, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
  3. Die Vorschriften über den Anschlussaustritt sind nicht anwendbar.

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