Im Vergütungsbericht sind alle Vergütungen anzugeben, welche die Gesellschaft direkt oder indirekt ausgerichtet hat an:
gegenwärtige Mitglieder des Verwaltungsrats;
gegenwärtige Mitglieder der Geschäftsleitung;
gegenwärtige Mitglieder des Beirats;
frühere Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats, sofern sie in einem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen; ausgenommen sind Leistungen der beruflichen Vorsorge.
Als Vergütungen gelten insbesondere:
Honorare, Löhne, Bonifikationen und Gutschriften;
Tantiemen, Beteiligungen am Umsatz und andere Beteiligungen am Geschäftsergebnis;
Dienst- und Sachleistungen;
die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten;
Antrittsprämien;
Bürgschaften, Garantieverpflichtungen, Pfandbestellungen und andere Sicherheiten;
der Verzicht auf Forderungen;
Aufwendungen, die Ansprüche auf Vorsorgeleistungen begründen oder erhöhen;
sämtliche Leistungen für zusätzliche Arbeiten;
Entschädigungen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten.
Die Angaben zu den Vergütungen umfassen:
den Gesamtbetrag für den Verwaltungsrat und den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds;
den Gesamtbetrag für die Geschäftsleitung und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds;
den Gesamtbetrag für den Beirat und den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds;
gegebenenfalls die Namen und Funktionen der Mitglieder der Geschäftsleitung, an die Zusatzbeträge bezahlt wurden.
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