Voltar à lei

Art. 653l

220ORFederal Act1 de jan. de 1912Fonte original

Liegt der Bilanzstichtag im Zeitpunkt, in dem die Generalversammlung die Herabsetzung des Aktienkapitals beschliesst, mehr als sechs Monate zurück, so muss die Gesellschaft einen Zwischenabschluss erstellen.

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