Voltar à lei

Art. 595

220ORFederal Act1 de jan. de 1912Fonte original

Betreibt eine solche Gesellschaft kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, so entsteht sie als Kommanditgesellschaft erst, wenn sie sich in das Handelsregister eintragen lässt.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.