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Art. 1100

220ORFederal Act1 de jan. de 1912Fonte original

Der Check enthält:

  1. die Bezeichnung als Check im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
  2. die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
  3. den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
  4. die Angabe des Zahlungsortes;
  5. die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
  6. die Unterschrift des Ausstellers.

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