Voltar à lei

Art. 1032

220ORFederal Act1 de jan. de 1912Fonte original

Wird der Wechsel nicht innerhalb der im Artikel 1028 bestimmten Frist zur Zahlung vorgelegt, so kann der Schuldner die Wechselsumme bei der zuständigen Behörde auf Gefahr und Kosten des Inhabers hinterlegen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.