Bis zum Erlass einer bundesrechtlichen Ordnung gilt für die Wasserrechtsverleihungen folgende Bestimmung:
Die Wasserrechtsverleihungen an öffentlichen Gewässern können, sobald sie auf wenigstens 30 Jahre oder auf unbestimmte Zeit ausgestellt und nicht als Dienstbarkeit mit einem herrschenden Grundstück verbunden sind, als selbständige und dauernde Rechte in das Grundbuch aufgenommen werden.
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Der Sitz (Gerichtsstand) bemisst sich nach dem Handelsregistereintrag, wenn der Verwaltungssitz unklar ist.
“Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass den Verantwortlichen der A. Bahn bekannt gewesen sei, dass die Fahrleitung zumindest teilweise zu tief gewesen sei (Verfahrensakten UR, act. 1, S. 13 f.). Gestützt auf die Angaben im Rapport vom 9. April 2024 kann die Verantwortlichkeit der A. Bahn nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere hätte die Mindesthöhe zwischen Schienenoberkante und Fahrleitung von 4850 mm eingehalten werden müssen. Da der Beschuldigte C. Rampenmitarbeiter war, fiel die Kontrolle der erwähnten Mindesthöhe wohl nicht in seinen Aufgabenbereich. Gegenteiliges ergibt sich weder aus den bisherigen Abklärungen der Kantonspolizei Uri noch den Ausführungen des Gesuchsgegners. Damit kann eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der A. Bahn nach Art. 102 Abs. 1 StGB zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Folglich ist für den Gerichtsstand unabhängig vom Begehungs- und Erfolgsort der Sitz des Unternehmens massgebend, so wie er sich aus dem Handelsregister oder Art. 56 ZGB ergibt (vgl. TPF 2019 62 E. 4.1; 2012 62 E. 2.1; s.a. Baumgartner, a.a.O., S. 337 f.; Beschluss des Bundesstrafgerichts BG.2021.41 vom 21. Oktober 2021 E. 3.2.1 ff. m.w.H.). Dies gilt ebenso, wenn sich das Verfahren wegen des gleichen Sachverhalts – wie im vorliegenden Fall – auch gegen eine für das Unternehmen handelnde Person richtet (vgl. Art. 36 Abs. 2 Satz 2 StPO). Der Sitz des Unternehmens liegt im Kanton Wallis (vgl. online Handelsregisterauszug https[…], besucht am 22. Oktober 2024).”
Bei Aktiengesellschaften ist der Sitz innerhalb der Schweiz frei wählbar.
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