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Art. 265b

210ZGBFederal Act1 de jan. de 1912Fonte original
  1. Die Zustimmung darf nicht vor Ablauf von sechs Wochen seit der Geburt des Kindes erteilt werden.
  2. Sie kann binnen sechs Wochen seit ihrer Entgegennahme widerrufen werden.
  3. Wird sie nach einem Widerruf erneuert, so ist sie endgültig.

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