172.010.1RVOVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1999Fonte original
Der Bundesrat nimmt für jede neue Amtsdauer der ausserparlamentarischen Kommissionen Gesamterneuerungswahlen vor.
Die Bundeskanzlei koordiniert die Gesamterneuerungswahlen. Sie erlässt dazu die entsprechenden Weisungen und gibt diese den Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte bekannt.
Nach den Gesamterneuerungswahlen erstattet die Bundeskanzlei dem Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen.
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