172.010.1RVOVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1999Fonte original
Die Verwaltungseinheiten führen den Nachweis über die eigene Geschäftstätigkeit aufgrund einer systematischen Geschäftsverwaltung.
Sie setzen zu diesem Zweck elektronische Geschäftsverwaltungssysteme nach der GEVER-Verordnung vom 3. April 20191ein, soweit die Gesetzgebung nicht eine andere Art der Geschäftsverwaltung vorsieht.