Voltar à lei

Art. 71

171.10ParlGFederal Act1 de dez. de 2003Fonte original

Beratungsgegenstände der Bundesversammlung sind namentlich:

  1. Entwürfe ihrer Kommissionen oder des Bundesrates zu Erlassen der Bundesversammlung;
  2. parlamentarische Initiativen und Vorstösse ihrer Mitglieder, Fraktionen und Kommissionen sowie Standesinitiativen;
  3. Berichte ihrer Kommissionen oder des Bundesrates;
  4. Vorschläge für Wahlen und für die Bestätigung von Wahlen;
  5. Anträge ihrer Mitglieder, Fraktionen, Kommissionen oder des Bundesrates zum Verfahren;
  6. Erklärungen der Räte oder des Bundesrates;
  7. Petitionen und Eingaben;
  8. Beschwerden, Gesuche und Einsprachen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.