Der Nationalrat und der Ständerat werden von ihren Büros einberufen.
Die Vereinigte Bundesversammlung wird von der Koordinationskonferenz einberufen.
Die Präsidentin oder der Präsident des Nationalrates oder, im Verhinderungsfall, die Präsidentin oder der Präsident des Ständerates ist verpflichtet, die Räte einzuberufen, wenn die Sicherheit der Bundesbehörden gefährdet ist oder der Bundesrat nicht in der Lage ist zu handeln.
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