142.201VZAEFederal Council Ordinance1 de jan. de 2008Fonte original
Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die nicht vom Geltungsbereich des Abkommens über die erworbenen Rechte1erfasst werden, können die Kantone Aufenthaltsbewilligungen im Rahmen der Höchstzahlen nach Anhang 2 Ziffern 7 und 8 erteilen.