Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates: Bericht vom 3. Mai 2024 zu 23.4153ch-parlament3 mag 2024

23.4153 s Mo. Ettlin Erich. Halbjährliches Monitoring zur Umsetzung des

Anordnungsmodells

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 3. Mai 2024

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 3. Mai 2024 die Motion geprüft, die Ständerat Erich Ettlin am 28. September 2023 eingereicht und der Ständerat am 18. Dezember 2023 angenommen hatte.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, ein Monitoring zur Kosten- und Mengenentwicklung der Leistungen in der psychologischen Psychotherapie zu erstellen, die seit dem Wechsel vom Delegationsmodell zum Anordnungsmodell erbracht werden. Er wird weiter beauftragt, halbjährlich einen Bericht darüber vorzulegen.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen.

Berichterstattung: schriftlich

Im Namen der Kommission

Die Präsidentin: Barbara Gysi

1 Text und Begründung

1.1 Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die Erstellung eines Monitorings zur Kosten- und Mengenentwicklung, die durch die seit dem 1. Juli 2022 mögliche selbstständig und auf eigene Rechnung zulasten der OKP tätigen psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen beeinflusst wird, an die Hand zu nehmen und Anfang 2024 eine erste Auflage eines anschliessend halbjährlich erscheinenden Monitorings vorzulegen.

1.2 Begründung

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. Juli 2022 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Bei der Einführung des Anordnungsmodell kündigte der Bundesrat an, dessen Wirkung mittels eines Monitorings zu überprüfen. Am 19. März 2021 kommunizierte er dazu, er werde «[...] um die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung zu überwachen und falls nötig eine Anpassung der Regelung vorzunehmen, über die nächsten Jahre ein Monitoring durchführen.» 2022 liess der Bundesrat als Grundlage für das Monitoring ein Wirkungsmodell erarbeiten.

Über ein Jahr nach der Einführung des Anordnungsmodelles am 1. Juli 2022 fehlt ein offizieller Überblick, welche Wirkungen das Modell zeitigt. Dies, obschon Fragen der Qualität, der Versorgung, der Weiterbildung und der Fallbeurteilung nicht abschliessend geregelt sind und nach wie vor kein definitiver Tarif vorliegt – die Arbeit unter dem Modell jedoch läuft. Die Versorgungslage ist nicht klar, insbesondere in jenen Bevölkerungsgruppen und in jenen Randgebieten der Schweiz, welche gemäss Bundesrat besser versorgt werden müssten. Schätzungen zufolge dürfte auch das Kosten- Wachstum schon 2023 doppelt so hoch sein, als vom BAG 2021 ursprünglich geschätzt und kommuniziert (CHF 170 Mio.).

Es ist deshalb nicht zielführend, wenn ein Monitoring erst in einigen Jahren vorliegt und dessen Konzeption mit Verweis auf das Fehlen eines Tarifes hinausgezögert wird.

Damit die Umsetzung des Anordnungsmodell möglichst eng begleitet und gegebenenfalls auch entsprechende Massnahmen ergriffen werden können, müssen aussagekräftige Monitoring-Daten zeitnah und in kurzen, regelmässigen Abständen vorliegen. Die Motion stellt sicher, dass das Monitoring ab Anfang 2024 halbjährlich dem Parlament und anschliessend der Öffentlichkeit vorgelegt wird.

Das Monitoring des Bundesrates sollte insbesondere Aufschluss über folgende Daten liefern: • Halbjährliche Kostenentwicklung im Vergleich zu 2020 und zu den Folgejahren 2021 und 2022 • Statistik der Personen, welche im ambulanten Bereich in der psychologischen Psychotherapie arbeiten • Anzahl Praxen, die seit der Einführung des Anordnungsmodells eröffnet wurden • Anzahl neuer ZSR-Nummern, welche seit Anfang 2020 eingelöst werden • Örtliche Verteilung der Fachärzt/innen im Bereich Psychiatrier und psychologische Psychotherapie über die Schweiz – insbesondere mit Blick auf die Versorgung in Rand- und Bergregionen • Differenzierung zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen

2 Stellungnahme des Bundesrates vom 22. November 2023

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist bereits daran, ein Monitoring zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie zu erarbeiten. Von Juli bis Dezember 2022 war eine Übergangsphase mit paralleler Anwendung des Delegations- sowie des Anordnungsmodells. Daten über die Situation beim reinen Anordnungsmodell können somit erst ab Januar 2023 erfasst werden. Da die Abrechnungsdaten erst mit mindestens einem halben Jahr Verzögerung eine einigermassen genügende Vollständigkeit haben und viele Versicherte Rechnungen erst Ende Jahr einreichen, waren noch keine entsprechenden Auswertungen mit der notwendigen Qualität möglich. Die Veröffentlichung eines ersten Monitorings ist auf Frühjahr 2024 vorgesehen.

Geplant sind ein jährliches Monitoring sowie zusätzliche vertiefte Analysen hinsichtlich Auswirkungen auf die Versorgungssituation sowie zu allfälligen Problemen in der Umsetzung, Handlungsbedarf und möglichen Anpassungsmassnahmen im Rahmen der Evaluation im 2025. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein jährliches Monitoring und die Evaluation zweckdienlich sind hinsichtlich aussagekräftiger Daten und der Ableitung eines allfälligen Anpassungsbedarfs in der Regulierung. Ein halbjährliches Monitoring würde keinen relevanten Mehrwert bringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

3 Verhandlungen und Beschluss des Erstrates

Der Ständerat nahm die Motion am 18. Dezember 2023 mit 32 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

4 Erwägungen der Kommission

Die Kommission nimmt Kenntnis von der Absicht des Bundesamtes für Gesundheit, jährlich einen Monitoringbericht zu veröffentlichen, und erachtet diesen Rhythmus als geeignet. Bei einer halbjährlichen Publikation, wie die Motion sie verlangt, wäre der Verwaltungsaufwand im Vergleich zur sehr bescheidenen Menge an zusätzlichen Informationen zu hoch. Die Kommission hat sich im Weiteren über den ersten Monitoringbericht vom 3. Mai 2024 über die Auswirkungen des Anordnungsmodells auf die Kostenentwicklung in der psychologischen Psychotherapie informieren lassen. In diesem Bericht sind die Daten des ersten Halbjahres 2023 berücksichtigt. Diese Daten zeigen eine Zunahme der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, was insbesondere auf die höheren Tarife für die psychologische Psychotherapie zurückzuführen ist. Eine umfassendere Evaluation unter Einbezug aller Akteure ist vom Sommer 2024 bis zum Herbst 2025 geplant. Anhand dieser Untersuchung wird es möglich sein, die Auswirkungen des Anordnungsmodells auf die Versorgungssituation und die Kosten genauer zu analysieren und gegebenenfalls den regulatorischen Rahmen anzupassen oder bei der Umsetzung Optimierungen vorzunehmen. Die Kommission wird aufmerksam verfolgen, zu welchen Ergebnissen diese Arbeiten gelangen. Das Thema wird in ihren Augen so genügend eng begleitet. Sie beantragt daher, die Motion abzulehnen.

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