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Verordnung (EG) Nr. 1776/2004 der Kommission vom 14. Oktober 2004 zur Festsetzung des Betrages, den die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern als Unterschied zwischen dem Höchstbetrag der B-Abgabe und dem Betrag dieser Abgabe zu zahlen haben, für das Wirtschaftsjahr 2003/04 | Omnilex