progetti
bsvwvbund_02042008_ZB1P1010060003•Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Übertragung der Befugnis zur Anordnung und Genehmigung von Nebentätigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. April 2008
bsvwvbund_02042008_ZB1P1010060003Administrative Regulation2 apr 2008
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Übertragung der Befugnis zur Anordnung und Genehmigung von Nebentätigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
vom 2. April 2008
I.
Aufgrund des § 64 Satz 2 und des § 65 Abs. 4 Bundesbeamtengesetz (BBG) übertrage ich hiermit
die Befugnis, bei den zu ihrem Dienstbereich gehörenden Beamtinnen und Beamten
Diese Regelung gilt nicht für Nebentätigkeiten, die in § 66 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c BBG aufgeführt sind, sowie für Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit internationalen Maßnahmen im Sinne meines Erlasses vom 21. Februar 1995 - Z D 1 - O 1240 Z - 4/95 -. In diesen Fällen ist weiterhin meine Genehmigung einzuholen.
Die Dienststellen werden beauftragt, auch über die Genehmigung nach § 9 Bundesnebentätigkeitsverordnung für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn zu entscheiden.
II.
Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam und ersetzt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 28. August 2006, GMBl 2006, S. 1134.
Berlin, den 2. April 2008
Z B 1 - P 1010/06/0003
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
GMBl 2008, S. 362
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.