Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (SchBrÜbkG)

schbr_bkgSchBrÜbkGLaw24 dic 1929

einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (SchBrÜbkG)

Ausfertigungsdatum: 1929-12-24

Fundstelle: RGBl II 1929, 759

§ 3

(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens sind die Seemannsordnung und das Handelsgesetzbuch maßgebend.

(2)

§ 4

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

(2)

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.