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672.603•Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem Kanton Uri über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
672.603Konkordat2 giu 1980
672.603
(vom 21. Mai / 2. Juni 1980)
Die Regierungen der Kantone Zürich und Uri vereinbaren, dass Zuwendungen durch letztwillige Verfügungen oder Schenkungen, die von Einwohnern des einen Kantons zugunsten
Die vorliegende Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem ihr die Regierungen beider Kantone zugestimmt haben.
Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von der vorliegenden Vereinbarung zurückzutreten.
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