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452.430.1•Ergänzung der Wasserrechtsverleihung des Bezirkes Schwyz an die Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz AG zur Ausnützung der Wasserkräfte der Muota
452.430.1Erlass7 mag 1961
452.430.1
(Vom 7. Mai 1961)
In Ergänzung beziehungsweise Änderung der Wasserrechtsverleihung vom 6. Mai 1951² wird folgendes bestimmt:
Für die Verleihung ist eine einmalige Gebühr von Fr. 110 000.- zu entrichten, zahlbar:
Soweit durch diese Ergänzung nichts anderes angeordnet ist, sind alle einschlägigen Bestimmungen der Wasserrechtsverleihung vom 6. Mai 1951 auf den Bau und Betrieb des Kraftwerkes Neu-Wernisberg anwendbar.
SRSZ 1.1.2015
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