732.4•Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg
Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg
732.4Decree16 set 1963
Vom 16.09.1963 (Stand 16.09.1963)
Art. 1
- Dem Regierungsrat wird zur Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg ein Kredit von Fr. 505 000.– zu Lasten der ordentlichen Verkehrsrechnung erteilt.
Art. 2
- Die Gemeinden haben dem Kanton 275 000 Franken zurückzuerstatten.
- Dieser Betrag wird vorerst auf die Gemeinden nach der Zahl der Einwohner am 31. Dezember 1963 umgelegt und ist in jährlichen Raten von mindestens Fr. 1.– je Kopf zu entrichten.
- Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach Abschluss der Benützung der Deponie durch die Gemeinden auf Grund der angelieferten Kehrichtmengen in Kubikmetern.
Art. 3
- Der Betrieb der Deponiestelle wird dem Kanton übertragen.
- Über Einnahmen und Ausgaben des Betriebes wird eine separate Abrechnung erstellt.
- Von den jährlichen Nettokosten übernimmt der Kanton im Voraus die Hälfte zu seinen Lasten, während der Rest nach Massgabe der jeweils angelieferten Kehrichtmengen auf die Gemeinden umgelegt wird.
Art. 4
- Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.
- Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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