Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Uri und Thurgau betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

672.526Agreement31 mag 1994

Vom 24.05.1994 (Stand 31.05.1994)

Art. 1

  1. Die Regierungen der Kantone Thurgau und Uri verpflichten sich, Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkung zugunsten
    1. des anderen Kantons
    2. seiner Gemeinden
    3. und von Institutionen mit Sitz im anderen Kanton, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen,

Art. 2

  1. Die vorliegende Vereinbarung tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung mit Wirkung auf den 1. Juli 1994 in Kraft.
  2. Sie kann jederzeit von einem der beiden Kantone, unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr, gekündigt werden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.