Beschluss über die Beiträge an die Familienausgleichskasse für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige

836.106Decree1 gen 2003

Vom 20.08.2002 (Stand 01.01.2003)

Art. 1

  1. Der Beitrag der Familienausgleichskassen für Arbeitnehmer an die Familienausgleichskasse für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 lit. c FSG wird auf insgesamt 0.05 Prozent der AHV-beitragspflichtigen Löhne festgesetzt.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
  2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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