Beschluss über die Genehmigung der Gründungsstatuten des Elektrizitätswerkes des Kantons Schaffhausen

731.110Decree11 dic 2000

Vom 11.12.2000 (Stand 11.12.2000)

Art. 1

  1. Die vom Regierungsrat am 20. Juni 2000 erlassenen Statuten der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG werden genehmigt.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Art. 21 der Statuten mit den Beträgen der Aktiven und Passiven gemäss Umwandlungsbilanz per 1. Oktober 2000 zu ergänzen sowie gegebenenfalls aus zwingenden handels- oder registerrechtlichen Gründen nötige Statutenanpassungen vorzunehmen.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
  2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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