Gegenrechtserklärung gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

553.153Law1 lug 1974

Vom 30.04.1974 (Stand 01.07.1974)

Art. 1

  1. Die vom Fürstentum Liechtenstein ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.

Art. 2

  1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 1. Juli 1974 zur Anwendung.

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