Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Wallis über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

553.152Law27 giu 1964

Vom 23.06.1964 (Stand 27.06.1964)

Art. 1

  1. Die vom Kanton Wallis ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie auf Grund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.

Art. 2

  1. Diese Gegenrechtserklärung gelangt ab 27. Juni 1964 zur Anwendung.

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