Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit

V A/12/1/2Agreement1 mag 1977

Vom 01.05.1977 (Stand 01.05.1977)

Art. 1

  1. Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 21. Januar 1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.

Art. 2

  1. Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Änderungen der Vereinbarung beschliessen.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.

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