Beschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

II B/1/1Agreement7 mag 2006

Vom 07.05.2006 (Stand 07.05.2006)

Art. 1

  1. Der Kanton Glarus tritt der Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.

Art. 2

  1. Dem Landrat wird die Kompetenz zum Abschluss der Verträge gemäss der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich übertragen.

Art. 3

  1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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