Der Honorartarif der Notare für nichtamtliche Verrichtungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des öffentlichen Amtes stehen, aber nicht im Gebührentarif erwähnt sind, ist wie folgt festgelegt (zulässiger Höchstbetrag):
Briefe:
für die erste Seite: Fr. 41
für die folgenden Seiten, pro Seite: Fr. 27
Brief nach Vorlage: Fr. 13
Telefonisches Gespräch: Fr. 7 bis 27
Kopien, pro Seite: Fr. 1.25
Verurkundungsanzeige: Fr. 30
Erstellen des Schuldbriefformulars, pro Seite: Fr. 12
Pfandentlastungs-, Löschungs-, Ranggleichsetzungs- oder Rangnachsetzungsbewilligung: Fr. 34
Verschicken von Akten, pro Sendung: Fr. 6
Formular EGG und LEG: Fr. 25
Redigieren von Gesellschaftsstatuten: Fr. 65 bis 690
Erklärung für die Stempelsteuer und das Handelsregister: Fr. 27
Präsenzenliste für Generalversammlungen: Fr. 27
Erstellen von Aktien oder Aktienzertifikaten, pro Titel: Fr. 13
Redigieren von Verkaufsbedingungen für freiwillige Versteigerungen oder für den Verkauf auf dem öffentlichen Submissionsweg: Fr. 137 bis 690
(nicht genehmigt)
Dienstbarkeitsvertrag, Vorkaufsrecht, Mietvertrag, Darlehensvertrag: Fr. 70 bis 2070
Gesellschaftsverträge, Abtretung von Aktien: analoge Anwendung des anteilsmässigen Tarifs von Artikel 4 Ziff. 5 des Gebührentarifs
Aktienabtretung, Teilungen in einfacher Schriftlichkeit, Sacheinlageverträge: analoge Anwendung des anteilsmässigen Tarifs von Artikel 4 Ziff. 1 des Gebührentarifs
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