Wird auf Frühjahr 1971 der Allgemeinen Gewerbeschule Basel, im Sinne einer ersten Ausbaustufe, eine Berufsmittelschule für die Technische Abteilung gemäss der vom BIGA erlassenen «Wegleitung für die Errichtung und die Organisation durch den Bund» angegliedert.
Als örtliches Organ, das gemäss Abschn. 11 der BIGA-Wegleitung für die Belange der Berufsmittelschule zuständig ist, wird ein Ausschuss der Kommission der Allgemeinen Gewerbeschule bestimmt. Das Mitspracherecht der Lehrlinge und Lehrtöchter ist zu gewährleisten.