Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse

945.1Agreement5 nov 2001

Vom 10.04.2000 (Stand 05.11.2001)

Art. 1

  1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 945.1-1 veröffentlichten interkantonalen Vereinbarung vom 23. Oktober 1998 zum Abbau technischer Handelshemmnisse bei.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.

Art. 3

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Austritt aus der interkantonalen Vereinbarung gemäss Artikel 12 zu erklären.

Art. 4

  1. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.