Grossratsbeschluss betreffend Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband

410.291Decree1 gen 1981

Vom 05.11.1980 (Stand 01.01.1981)

Art. 1

  1. Die Konvention vom 20. Oktober 1980 zwischen dem Staat Bern und der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband, wird genehmigt.

Art. 2

  1. Die Konvention unterliegt gemäss Artikel 6 Ziffer 2 und Artikel 6 c der Staatsverfassung des Kantons Bern dem fakultativen Referendum.

Art. 3

  1. Die Konvention ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.