ECLI:EU:T:2011:599•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011.#Jürgen Gutknecht gegen Europäische Kommission.#Außervertragliche Haftung - Gesundheitspolizei - Biozid-Produkte - Erfassung der auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe - Erlass von Verordnungen durch die Kommission nach der Richtlinie 98/8/EG - Kausalzusammenhang.#Rechtssache T-561/08.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011.#Jürgen Gutknecht gegen Europäische Kommission.#Außervertragliche Haftung - Gesundheitspolizei - Biozid-Produkte - Erfassung der auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe - Erlass von Verordnungen durch die Kommission nach der Richtlinie 98/8/EG - Kausalzusammenhang.#Rechtssache T-561/08.
ECLI:EU:T:2011:599Eu Chamb 02 T18 ott 2011
Testo completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der durch den rechtswidrigen Erlass verschiedener Verordnungen durch die Kommission gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. L 123, S. 1) oder, hilfsweise, durch das Versäumnis der Kommission entstanden sein soll, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Schutz der in Anwendung dieser Richtlinie gelieferten Daten zu gewährleisten
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Jürgen Gutknecht trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
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