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1 OLG 171 SsRs 15/18•Thüringer Oberlandesgericht 1. Senat für Bußgeldsachen, 2018-02-27, 1 OLG 171 SsRs 15/18
1 OLG 171 SsRs 15/18Tribunale superiore27 feb 2018
Entscheidungsdatum: 2018-02-27
Aktenzeichen: 1 OLG 171 SsRs 15/18
Dokumenttyp: Beschluss
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
1 Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar statthaft und zulässig, jedoch unbegründet.
2 Zur Begründung der Entscheidung wird Bezug genommen auf die Stellungnahme der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft vom 14.02.2018, die zusammen mit einer Ausfertigung dieses Beschlusses übersandt wird.
3 Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG).
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