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7 U 87/25•Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 7. Zivilsenat, 2025-11-28, 7 U 87/25
7 U 87/25Tribunale superiore / Civil Chamber 728 nov 2025
1. Auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter ist § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar anwendbar.(Rn.13) 2. Der auf einer Fahrgasse fahrende Verkehrsteilnehmer muss auf einem Parkplatz jederzeit damit rechnen, dass rückwärtsfahrende oder ein- und ausparkende Fahrzeuge seinen Verkehrsfluss stören. Er muss daher mit geringer Geschwindigkeit und bremsbereit fahren, um jederzeit anhalten zu können (§ 1 Abs. 1 StVO).(Rn.13) 3. Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen »freien Fachwerkstatt« verweisen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, nach juris). Dafür muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.(Rn.16)
Entscheidungsdatum: 2025-11-28
Aktenzeichen: 7 U 87/25
ECLI: ECLI:DE:OLGSH:2025:1128.7U87.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 254 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 StVO, § 9 Abs 5 StVO, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG ... mehr
Rechtskraft: ja
Auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter ist § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar anwendbar.(Rn.13)
Der auf einer Fahrgasse fahrende Verkehrsteilnehmer muss auf einem Parkplatz jederzeit damit rechnen, dass rückwärtsfahrende oder ein- und ausparkende Fahrzeuge seinen Verkehrsfluss stören. Er muss daher mit geringer Geschwindigkeit und bremsbereit fahren, um jederzeit anhalten zu können (§ 1 Abs. 1 StVO).(Rn.13)
Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen »freien Fachwerkstatt« verweisen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, nach juris). Dafür muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.(Rn.16)
Zitierung zu Leitsatz 1: Anschluss BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16.(Rn.13)
Zitierung zu Leitsatz 2: Fortführung OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2023 - I-7 U 3/23.(Rn.15)
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