Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 1. Senat, 2016-08-04, 1 MB 21/15

1 MB 21/15Tribunale amministrativo / 1a divisione4 ago 2016

Regest

1. Die Immissionswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - i. d. F. vom 04.09.2009 (Amtsbl. SH S. 1006) (juris: VVSH-2129.18-0001) können bei der tatrichterlichen Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen als Orientierungshilfe herangezogen werden.(Rn.20) 2. Die Richtwerte der GIRL (juris: VVSH-2129.18-0001) sind nicht allerdings nicht „starr“ konzipiert, sie lassen vielmehr Abweichungen im Einzelfall zu.(Rn.21) 3. In methodischer Hinsicht ist es nicht zu beanstanden, dass eine Prognose aus einer Ausbreitungsrechnung abgeleitet wird, wenn eine Rasterbegehung mit einem unverhältnismäßigen (Personal-, Kosten- und Zeit-) Aufwand verbunden wäre.(Rn.38)

Testo completo

Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 1. Senat — 1 MB 21/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-04

Aktenzeichen: 1 MB 21/15

ECLI: ECLI:DE:OVGSH:2016:0804.1MB21.15.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Orientierungssatz

  1. Die Immissionswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - i. d. F. vom 04.09.2009 (Amtsbl. SH S. 1006) (juris: VVSH-2129.18-0001) können bei der tatrichterlichen Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen als Orientierungshilfe herangezogen werden.(Rn.20)

  2. Die Richtwerte der GIRL (juris: VVSH-2129.18-0001) sind nicht allerdings nicht „starr“ konzipiert, sie lassen vielmehr Abweichungen im Einzelfall zu.(Rn.21)

  3. In methodischer Hinsicht ist es nicht zu beanstanden, dass eine Prognose aus einer Ausbreitungsrechnung abgeleitet wird, wenn eine Rasterbegehung mit einem unverhältnismäßigen (Personal-, Kosten- und Zeit-) Aufwand verbunden wäre.(Rn.38)

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.