LG Magdeburg 2. Große Strafkammer, 2022-10-20, 22 KLs 3/22

22 KLs 3/22Tribunale cantonale20 ott 2022

Regest

Wurde ein Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrensablaufs konkludent wie ein Pflichtverteidiger behandelt, ist er nachträglich durch entsprechenden Beschluss als Pflichtverteidiger beizuordnen.

Testo completo

LG Magdeburg 2. Große Strafkammer — 22 KLs 3/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-20

Aktenzeichen: 22 KLs 3/22

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 140 StPO, §§ 140ff StPO

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

Wurde ein Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrensablaufs konkludent wie ein Pflichtverteidiger behandelt, ist er nachträglich durch entsprechenden Beschluss als Pflichtverteidiger beizuordnen.

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