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31 O 32/18•LG Stendal Kammer für Handelssachen, 2019-01-31, 31 O 32/18
31 O 32/18Tribunale cantonale31 gen 2019
1. Die Vergabe einer Jagderlaubnis im Rahmen von Mitpachtverhältnissen kann nur gemeinschaftlich erfolgen. 2. Nach dem Landjagdgesetz Brandenburg bedarf die entgeltliche Erteilung einer Jagderlaubnis der Schriftform. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagderlaubnisschein unterschreibt. Bei einer Mehrzahl von Jagdausübungsberechtigten bedarf es der Unterschrift aller. 3. Vermitteln die Mitpächter beide gegen Entgelt Jagdgelegenheiten, so stehen sie in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des UWG. Verfahrensgang nachgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 9. Zivilsenat, 1. August 2019, 9 U 13/19, Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: 31 O 32/18
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 709 Abs 1 BGB, § 11 Abs 1 BJagdG, § 16 Abs 1 S 3 JagdG BB, § 16 Abs 1 S 4 JagdG BB, § 16 Abs 2 S 1 JagdG BB ... mehr
Die Vergabe einer Jagderlaubnis im Rahmen von Mitpachtverhältnissen kann nur gemeinschaftlich erfolgen.
Nach dem Landjagdgesetz Brandenburg bedarf die entgeltliche Erteilung einer Jagderlaubnis der Schriftform. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagderlaubnisschein unterschreibt. Bei einer Mehrzahl von Jagdausübungsberechtigten bedarf es der Unterschrift aller.
Vermitteln die Mitpächter beide gegen Entgelt Jagdgelegenheiten, so stehen sie in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des UWG.
Verfahrensgang
nachgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt 9. Zivilsenat, 1. August 2019, 9 U 13/19, Urteil
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