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103 II 3945/10•AG Halle (Saale), 2010-11-17, 103 II 3945/10
103 II 3945/10Tribunale di primo grado17 nov 2010
Bei mehreren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet reicht es in der Regel aus, einmal Beratungshilfe zu bewilligen, weil der Rechtssuchende durch die Beratung, die ihm auf Grund der ihm in der ersten Sache gewährten Beratungshilfe zuteil wurde, um die Rechtslage weiß, sodass er in den weiteren gleichgelagerten Urheberrechtsverfahren keine neue Beratung mehr benötigt.(Rn.2) Verfahrensgang nachgehend BVerfG, 30. Mai 2011, 1 BvR 3151/10, Nichtannahmebeschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: 103 II 3945/10
ECLI: ECLI:DE:AGHALLE:2010:1117.103II3945.10.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Bei mehreren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet reicht es in der Regel aus, einmal Beratungshilfe zu bewilligen, weil der Rechtssuchende durch die Beratung, die ihm auf Grund der ihm in der ersten Sache gewährten Beratungshilfe zuteil wurde, um die Rechtslage weiß, sodass er in den weiteren gleichgelagerten Urheberrechtsverfahren keine neue Beratung mehr benötigt.(Rn.2)
Verfahrensgang
nachgehend BVerfG, 30. Mai 2011, 1 BvR 3151/10, Nichtannahmebeschluss
Die Erinnerung vom 11. November 2010 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin vom 27. September 2010 wird zurückgewiesen.
1 Die Erinnerung ist gemäß § 6 Abs. 2 BerHG in Verbindung mit §§ 11 Abs. 2, 24a RPflG zulässig. Die Erinnerung ist aber nicht begründet. Das Gericht nimmt Bezug auf die zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss, die es sich zu eigen macht.
2 Lediglich ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: In den Sachen 103 II 4166/10, 103 II 4186/10, 103 II 3945/10 und 103 II 4315/10 ist kein Beratungsbedarf des Antragstellers zu erkennen. Angesichts der Gleichartigkeit aller Vorgänge wusste der Antragsteller durch die Beratung, die ihm auf Grund der ihm in der Sache 103 II 3182/10 gewährten Beratungshilfe zuteil wurde, um die Rechtslage, sodass er in den weiteren gleichgelagerten Urheberrechtsverfahren keine neue Beratung mehr benötigte.
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