progetti
5 K 1080/17•Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer, 2018-12-12, 5 K 1080/17
5 K 1080/17Tribunale amministrativo / 5a camera12 dic 2018
1. Zur Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines befristeten Jagdscheins (Abgrenzung zu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.10.1994 - 1 L 83/94 -).(Rn.20) 2. Zu den Voraussetzungen der waffen- und der jagdrechtlichen Regelvermutungen.(Rn.23) 3. Zum jagd- und waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsbegriff.(Rn.26) 4. Die jagd- und waffenrechtlichen Regelversagungsvorschriften mit ihren fünf- bzw. zehnjährigen Ausschlussfristen lassen sich nicht auf die allgemeinen jagd- und waffenrechtlichen Versagungsvorschriften anwenden; die verschiedenen Versagungstatbestände bleiben auch nach Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfristen nebeneinander anwendbar.(Rn.59)
Entscheidungsdatum: 2018-12-12
Aktenzeichen: 5 K 1080/17
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2018:1212.5K1080.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 15 Abs 2 BJagdG, § 17 Abs 1 S 1 BJagdG, § 45 Abs 3 BZRG, § 46 BZRG, § 51 Abs 1 BZRG ... mehr
Zur Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines befristeten Jagdscheins (Abgrenzung zu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.10.1994 - 1 L 83/94 -).(Rn.20)
Zu den Voraussetzungen der waffen- und der jagdrechtlichen Regelvermutungen.(Rn.23)
Zum jagd- und waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsbegriff.(Rn.26)
Die jagd- und waffenrechtlichen Regelversagungsvorschriften mit ihren fünf- bzw. zehnjährigen Ausschlussfristen lassen sich nicht auf die allgemeinen jagd- und waffenrechtlichen Versagungsvorschriften anwenden; die verschiedenen Versagungstatbestände bleiben auch nach Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfristen nebeneinander anwendbar.(Rn.59)
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.