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3 K 1916/15•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2018-03-23, 3 K 1916/15
3 K 1916/15Tribunale amministrativo / 3a camera23 mar 2018
1. Gerade weil es sich bei der in der Haushaltssatzung des Landkreises erfolgenden Festsetzung des Kreisumlagesatzes um eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare, komplexe Prognoseentscheidung handelt, in deren Rahmen der Landkreis hinsichtlich jeder einzelnen kreisangehörigen Gemeinde zu überprüfen hat, ob deren dauernde Leistungsfähigkeit durch die Festsetzung des beabsichtigten Umlagesatzes beeinträchtigt oder gefährdet wird, erfordert die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, diese Entscheidung in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise so ausführlich zu begründen, dass dem Gericht die ihm obliegende Kontrolle möglich wird.(Rn.45) 2. Zu den materiellen Anforderungen, die insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die Bedeutung der so genannten "freien Spitze" an die Festsetzung eines Kreisumlagesatzes zu stellen sind.(Rn.59)
Entscheidungsdatum: 2018-03-23
Aktenzeichen: 3 K 1916/15
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 19a KFAG SL, Art 119 Abs 2 Verf SL, Art 28 Abs 2 GG
Gerade weil es sich bei der in der Haushaltssatzung des Landkreises erfolgenden Festsetzung des Kreisumlagesatzes um eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare, komplexe Prognoseentscheidung handelt, in deren Rahmen der Landkreis hinsichtlich jeder einzelnen kreisangehörigen Gemeinde zu überprüfen hat, ob deren dauernde Leistungsfähigkeit durch die Festsetzung des beabsichtigten Umlagesatzes beeinträchtigt oder gefährdet wird, erfordert die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, diese Entscheidung in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise so ausführlich zu begründen, dass dem Gericht die ihm obliegende Kontrolle möglich wird.(Rn.45)
Zu den materiellen Anforderungen, die insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die Bedeutung der so genannten "freien Spitze" an die Festsetzung eines Kreisumlagesatzes zu stellen sind.(Rn.59)
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