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10 L 673/13•Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2013-06-04, 10 L 673/13
10 L 673/13Tribunale amministrativo / Chamber 104 giu 2013
Bestehen Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines KfZ, so bedarf es zur Abklärung dieser Frage zunächst lediglich einer fachärztlichen medizinischen Begutachtung; die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist insoweit nicht gerechtfertigt.(Rn.19) (Rn.21) (Rn.23)
Entscheidungsdatum: 2013-06-04
Aktenzeichen: 10 L 673/13
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0604.10L673.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 11 Abs 3 S 1 Nr 1 FeV, § 11 Abs 6 S 1 FeV, § 11 Abs 6 S 2 FeV, § 11 Abs 8 S 1 FeV, § 46 Abs 1 S 1 FeV ... mehr
Bestehen Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines KfZ, so bedarf es zur Abklärung dieser Frage zunächst lediglich einer fachärztlichen medizinischen Begutachtung; die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist insoweit nicht gerechtfertigt.(Rn.19) (Rn.21) (Rn.23)
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