Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2012-06-19, 2 L 294/12

2 L 294/12Tribunale amministrativo / 2a camera19 giu 2012

Regest

1) Bei im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten liegt die Bestimmung von Hilfskriterien im Ermessen des Dienstherrn.(Rn.18) 2) Eine Rechtspflicht des Dienstherrn bei der weiteren Auswahl unter Außerachtlassung des Rangdienstalters entscheidend allein auf die Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion abzustellen, besteht nicht.(Rn.20) 3) Aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Funktion folgt kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf vorrangige Beförderung.(Rn.22)

Testo completo

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 L 294/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-19

Aktenzeichen: 2 L 294/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0619.2L294.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO

Leitsatz

  1. Bei im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten liegt die Bestimmung von Hilfskriterien im Ermessen des Dienstherrn.(Rn.18)

  2. Eine Rechtspflicht des Dienstherrn bei der weiteren Auswahl unter Außerachtlassung des Rangdienstalters entscheidend allein auf die Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion abzustellen, besteht nicht.(Rn.20)

  3. Aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Funktion folgt kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf vorrangige Beförderung.(Rn.22)

Orientierungssatz

Zu Leitsatz 1: Vergleiche BVerwG, Urteile vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 - ZBR 2003, 420-421 und vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58-62; OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.09.2006 -1 W 38/06 - NVwZ-RR 2007, 402-404. (Rn.19)

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