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2 K 211/11•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2012-08-28, 2 K 211/11
2 K 211/11Tribunale amministrativo / 2a camera28 ago 2012
1. Die Beurteilung beruht auch dann auf einer tragfähigen Beurteilungsgrundlage, wenn sich der Erstbeurteiler die notwendigen Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten von dritter Seite beschafft.(Rn.31) 2. Die Beurteilung hat die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen und Befähigungen der Beamten derselben Laufbahn- und Besoldungsgruppe zum Anknüpfungspunkt.(Rn.38) 3. An Beamte höherer Besoldungsgruppen sind ungeachtet der Erfüllung gleichwertiger Aufgaben grundsätzlich auch höhere Anforderungen zu stellen. (Rn.46)
Entscheidungsdatum: 2012-08-28
Aktenzeichen: 2 K 211/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0828.2K211.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 20 Abs 1 BG SL, § 40 LbV SL, § 41 LbV SL
Die Beurteilung beruht auch dann auf einer tragfähigen Beurteilungsgrundlage, wenn sich der Erstbeurteiler die notwendigen Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten von dritter Seite beschafft.(Rn.31)
Die Beurteilung hat die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen und Befähigungen der Beamten derselben Laufbahn- und Besoldungsgruppe zum Anknüpfungspunkt.(Rn.38)
An Beamte höherer Besoldungsgruppen sind ungeachtet der Erfüllung gleichwertiger Aufgaben grundsätzlich auch höhere Anforderungen zu stellen. (Rn.46)
Mit seinem Leitsatz folgt das Gericht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: BVerwG, 1988-10-27, 2 A 2/97, Buchholz 231.1, Nr. 12 zu § 40 BLV und 1991-05-16, 2 A 2/90.(Rn.30)
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