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8 K 507/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 8. Kammer, 2012-09-05, 8 K 507/12
8 K 507/12Tribunale amministrativo / Chamber 85 set 2012
§ 33 Satz 2 BPersVG ist gegen den Wortlaut ergänzend dahin auszulegen, dass sich der dort statuierte Schutz starker Minderheiten nach den Wahlvorschlagslisten auch zu Gunsten der stärksten Liste wirkt, wenn sie das Quantum von einem Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht hat und nur deswegen bei der Zuwahl zum Vorstand des Personalrats unberücksichtigt bleibt, weil zwei schwächere Listen koalieren und sämtliche Vorstandsmitglieder stellen wollen (Anschluss an OVG Münster, Beschluss vom 25.11.1993, 1 A 346/93.PVB).(Rn.32)
Entscheidungsdatum: 2012-09-05
Aktenzeichen: 8 K 507/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0905.8K507.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 32 BPersVG, § 33 BPersVG
§ 33 Satz 2 BPersVG ist gegen den Wortlaut ergänzend dahin auszulegen, dass sich der dort statuierte Schutz starker Minderheiten nach den Wahlvorschlagslisten auch zu Gunsten der stärksten Liste wirkt, wenn sie das Quantum von einem Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht hat und nur deswegen bei der Zuwahl zum Vorstand des Personalrats unberücksichtigt bleibt, weil zwei schwächere Listen koalieren und sämtliche Vorstandsmitglieder stellen wollen (Anschluss an OVG Münster, Beschluss vom 25.11.1993, 1 A 346/93.PVB).(Rn.32)
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