Cost reimbursement claim not time-barred or forfeited

BVerwG 9 KSt 4/12, 9 KSt 4/12 (4 A 46/99)Bverwg / Division 916 lug 2012Dismissed

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

The Federal Administrative Court rejected the plaintiffs’ reminder against a cost assessment based on an earlier costs award. It held that substantive objections to the reimbursement claim, such as limitation and forfeiture, are generally not to be decided in cost assessment proceedings. On the undisputed facts, however, the court found the objections unfounded: the reimbursement claim is subject to a 30-year limitation period, and a mere passage of more than ten years does not establish forfeiture without additional circumstances.

Massima Omnilex

§§ 151, 165 VwGO; Einwendungen gegen den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren: Materiell-rechtliche Einwendungen sind grundsätzlich der Vollstreckungsgegenklage vorbehalten; ausnahmsweise können sie berücksichtigt werden, wenn sie sich mit den Mitteln des Kostenfestsetzungsverfahrens ohne Weiteres und aufgrund unstreitiger Tatsachen klären lassen (consid. 2 f.). Die Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs beträgt 30 Jahre. Verwirkung setzt neben dem Zeitmoment ein besonderes Umstandsmoment voraus; der bloße Zeitablauf von mehr als zehn Jahren genügt hierfür ebenso wenig wie ein pauschaler Verstoß gegen Treu und Glauben ohne weitere Anhaltspunkte.

Testo completo

BVerwG — 9 KSt 4/12, 9 KSt 4/12 (4 A 46/99), Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-16

Aktenzeichen: 9 KSt 4/12, 9 KSt 4/12 (4 A 46/99)

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Gründe

1 Die gemäß §§ 151,165 VwGO zulässige Erinnerung ist unbegründet.

2 Die Kläger berufen sich gegenüber dem von dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten aufgrund des Kostenausspruchs im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2001 geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch auf Verjährung; sie halten den Anspruch darüber hinaus wegen Zeitablaufs für verwirkt. Damit machen sie materiell-rechtliche Einwände gegen den mit dem Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachten prozessualen Kostenerstattungsanspruch geltend. Materiell-rechtliche Einwände gegen den Kostenerstattungsanspruch sind - wie im angegriffenen Beschluss zutreffend dargelegt - im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, sondern mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189.05 - NJW 2006, 1962 m.w.N.).

3 Ausnahmsweise können im Kostenfestsetzungsverfahren allerdings solche materiell-rechtlichen Einwendungen erhoben und beschieden werden, die sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne Weiteres klären lassen. Hierzu können auch die von den Klägern erhobenen Einwendungen gehören, wenn die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen unstreitig sind. So liegt es hier. Die Einrede der Verjährung muss ohne Erfolg bleiben, weil die Verjährungsfrist des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs 30 Jahre beträgt (BGH a.a.O. m.w.N.). Die Kläger können sich ferner nicht mit Erfolg auf Verwirkung oder sonstiges treuwidriges Verhalten berufen. Auch insoweit ist der Sachverhalt geklärt. Die Kläger stützten sich allein darauf, dass sie nach über zehn Jahren nicht mehr mit einer Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs rechnen mussten. Damit ist weder das für die Annahme einer Verwirkung zusätzlich zu dem Zeitmoment erforderliche Umstandsmoment noch sind Anhaltspunkte für ein sonstiges gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten dargetan.

Parole chiave

cost assessmentreimbursement claimlimitationforfeituregood faithenforcement opposition

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether limitation and forfeiture can be raised against a cost reimbursement claim in cost assessment proceedings.

Decisione estratta

Such substantive objections are generally not considered in cost assessment proceedings and must be pursued by enforcement opposition, unless they can be resolved immediately on undisputed facts.

Motivazione estratta

The objections were substantive-law objections to the procedural reimbursement claim. The only exception applies when the matter can be clarified with the means of the cost assessment procedure and the underlying facts are undisputed.

Questione giuridica chiave

Whether the cost reimbursement claim was time-barred.

Decisione estratta

No. The limitation period for the procedural cost reimbursement claim is 30 years.

Motivazione estratta

The court applied the established 30-year limitation period and therefore rejected the plea of limitation.

Questione giuridica chiave

Whether the claim was forfeited or barred by contrary-to-good-faith conduct.

Decisione estratta

No. A mere lapse of more than ten years did not establish the additional circumstances required for forfeiture or any other breach of good faith.

Motivazione estratta

Besides the time element, forfeiture requires a special circumstance element. The plaintiffs alleged only that they no longer expected enforcement after more than ten years; this was insufficient.

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