Streitwert in Eigenheimzulage case; suspensive effect request becomes moot

BFH IX E 8/10Bfh / Division 923 dic 2010Dismissed

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Sintesi Omnilex

The Federal Fiscal Court rejected the taxpayers’ reminder against the court fee dispute value set in an Eigenheimzulage matter. It held that the dispute value corresponds to the full contested subsidy period, so that the annual subsidy amount must be multiplied by the number of years in dispute. Because the reminder was dismissed, the request for an order giving suspensive effect to the reminder under § 66(7) GKG became moot. No costs were awarded, and the decision was issued without court fees.

Massima Omnilex

§ 52 Abs. 1 GKG; Streitwert im Eigenheimzulageverfahren: Maßgeblich ist der streitige Gesamtwert des Förderzeitraums. Wird die Aufhebung eines Bewilligungsbescheids angefochten, richtet sich der Streitwert nach der Dauer des Zeitraums, für den Eigenheimzulage bewilligt oder versagt wird; die jährliche Zulage ist mit der Anzahl der betroffenen Jahre zu vervielfachen. Mit der Zurückweisung der Erinnerung erledigt sich ein Antrag nach § 66 Abs. 7 GKG auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (vgl. consid. 2). Die Kostenfolge richtet sich nach § 66 Abs. 8 GKG.

Testo completo

BFH — IX E 8/10, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: IX E 8/10

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: EigZulG, § 52 Abs 1 GKG, § 66 GKG

Spruchkörper: 9. Senat

Titelzeile

Streitwert im Rechtsstreit wegen Eigenheimzulage - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung

Leitsatz

  1. NV: Streitwert ist bei einem Rechtsstreit wegen Eigenheimzulage der streitige Gesamtwert des Förderzeitraums. Beantragt der Kläger, die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides wiederum aufzuheben, kommt es darauf an, für welchen Zeitraum Eigenheimzulage bewilligt wurde.

  2. NV: Mit der Zurückweisung der Erinnerung erledigt sich der Antrag, nach § 66 Abs. 7 GKG die aufschiebende Wirkung der Erinnerung anzuordnen.

Gründe

1 1. Die Erinnerung ist unbegründet; der Streitwert wurde zutreffend ermittelt.

2 Zur Berechnung von Gerichtskosten ist der Streitwert im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--). Maßgebend ist bei einem Rechtsstreit wegen Eigenheimzulage der streitige Gesamtwert des Förderzeitraums (vgl. zum Streitwert bei Eigenheimzulage den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 2008 IX E 4/08, BFH/NV 2008, 1516, m.w.N.). Beantragen die Kläger, Beschwerdeführer und Erinnerungsführer (Kläger) die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides wiederum aufzuheben, kommt es darauf an, für welchen Zeitraum Eigenheimzulage bewilligt wurde.

3 Hier hatten die Kläger Eigenheimzulage für die Jahre 2005 bis 2012 begehrt, indem sie beantragten, den Bescheid des Beklagten (Finanzamt --FA--) aufzuheben, mit dem das FA die Bewilligung von Eigenheimzulage für die Jahre 2005 bis 2012 aufgehoben hatte. Deshalb ist der Streitwert --wie geschehen-- mit achtmal 3.640 € (jährlich beantragte Eigenheimzulage, also insgesamt 29.120 €) anzusetzen.

4 2. Mit der Zurückweisung der Erinnerung erledigt sich der Antrag, nach § 66 Abs. 7 GKG die aufschiebende Wirkung der Erinnerung anzuordnen. Dabei kann es auf sich beruhen, inwieweit eine derartige Anordnung bei Erinnerungen überhaupt möglich ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 22. November 2007 X E 11/07, BFH/NV 2008, 246, m.w.N.).

5 3. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 66 Abs. 8 GKG).

Parole chiave

dispute valueEigenheimzulagecourt costsremindersuspensive effect

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

How is the dispute value determined in a case concerning Eigenheimzulage?

Decisione estratta

The dispute value equals the total contested value of the subsidy period; here it was based on eight annual installments of EUR 3,640, totaling EUR 29,120.

Motivazione estratta

For court fee purposes, the amount in dispute is determined by the importance of the matter to the claimant. In Eigenheimzulage disputes, the decisive factor is the total value of the subsidy period, and where revocation of a grant decision is challenged, the relevant period for which the subsidy was granted controls.

Questione giuridica chiave

Should suspensive effect be ordered for the reminder under Section 66(7) GKG?

Decisione estratta

The request became moot once the reminder was rejected.

Motivazione estratta

Because the court rejected the reminder, there was no remaining need to decide on suspensive effect; the court left open whether such an order is generally possible.

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