No fundamental significance; new factual allegations inadmissible

BFH VIII B 210/09Bfh / Division 82 feb 2010Dismissed

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

The Federal Fiscal Court dismissed the taxpayers’ non-admission complaint against a Lower Saxony Fiscal Court judgment that had rejected their claim as time-barred. It held that the substantive question whether received child-rearing grants count as income from self-employed work under § 18 EStG could not justify admission because the fiscal court had not decided that issue at all. The taxpayers’ new assertion that the date on the envelope resulted from a mechanical mistake was introduced only in the complaint stage and was therefore inadmissible new factual material.

Massima Omnilex

§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; Grundsätzliche Bedeutung setzt Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage voraus. Hat das FG die Klage bereits als unzulässig wegen Fristversäumnis abgewiesen, fehlt es an Klärungsfähigkeit einer materiell-rechtlichen Frage, über die das FG nicht entschieden hat. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist neues tatsächliches Vorbringen wie im Revisionsverfahren unbeachtlich; nachträgliche Behauptungen über ein mechanisches Versehen bei der Datierung der Klageschrift können daher nicht berücksichtigt werden (consid. 3 f.).

Testo completo

BFH — VIII B 210/09, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-02

Aktenzeichen: VIII B 210/09

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 56 FGO, § 18 EStG 1990, § 18 EStG 1997, § 18 EStG 2002, § 116 FGO

Vorinstanz: vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. September 2009, Az: 14 K 203/09, Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Titelzeile

Grundsätzliche Bedeutung - neues Vorbringen

Leitsatz

  1. NV: Die Frage, ob zugeflossene Erziehungsgelder aus öffentlichen Kassen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zu bewerten sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn das FG über diese Frage gar nicht entschieden hat, weil es die Klage als verfristet abgewiesen hat.

  2. NV: Die im NZB-Verfahren erstmals erhobene Behauptung, das Datum auf dem Briefumschlag der Klageschrift beruhe auf einem mechanischen Versehen, weil sich bei Durchführung des Postausgangs bei dem Postaliagerät der Netzstecker gelöst habe und anschließend versehentlich ein falsches Datum eigestellt worden sei, ist als neues Tatschachenvorbringen nicht zu berücksichtigen. Wie im Revisionsverfahren ist auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten ausgeschlossen.

Gründe

1 Der Senat kann offenlassen, ob die Beschwerdebegründung den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entspricht, denn jedenfalls ist die Beschwerde unbegründet.

2 Nach § 115 Abs. 2 FGO ist die Beschwerde nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) erfordert, oder wenn ein Verfahrensmangel vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.

3 a) Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erachten es als eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob zugeflossene Erziehungsgelder aus öffentlichen Kassen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 des Einkommensteuergesetzes zu bewerten sind. Sie lassen jedoch außer Acht, dass das Finanzgericht (FG) über diese Frage gar nicht entschieden hat, weil es die Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig abgewiesen hat. Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage ist im Streitfall daher mangels Entscheidungserheblichkeit nicht klärungsfähig.

4 b) Den Vortrag der Kläger, das Datum auf dem Briefumschlag der Klageschrift (26. Mai 2009) beruhe auf einem mechanischen Versehen, weil sich bei Durchführung des Postausgangs bei dem Postaliagerät der Netzstecker gelöst habe und anschließend versehentlich ein falsches Datum eingestellt worden sei, konnte der Senat als neues Tatsachenvorbringen nicht berücksichtigen. Wie im Revisionsverfahren ist auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten ausgeschlossen (BFH-Beschluss vom 10. November 1999 VI B 388/98, BFH/NV 2000, 721; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 132 Rz 6; § 116 Rz 54, jeweils m.w.N.). Diesen Vortrag des mechanischen Versehens haben die Kläger indes erstmalig im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, obwohl sie durch die Verfügung des Berichterstatters im FG-Verfahren vom 27. August 2009 ausdrücklich unter Hinweis auf das Datum 26. Mai 2009 auf die Problematik des von ihnen gestellten Wiedereinsetzungsgesuchs hingewiesen worden sind.

Parole chiave

taxationnon-admission complaintfundamental significancetime limitnew factual allegationsself-employment income

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether the taxation question concerning received child-rearing grants has fundamental significance for admission of the appeal

Decisione estratta

No. The issue was not capable of clarification because the tax court had not decided it; it had dismissed the claim as time-barred.

Motivazione estratta

A question can justify admission for fundamental significance only if it is decisive for the case. Since the lower court decided solely on lateness, the substantive ESt issue was irrelevant.

Questione giuridica chiave

Whether the alleged mechanical error concerning the date on the envelope could be considered in the non-admission complaint

Decisione estratta

No. The allegation was new factual material and could not be considered in the complaint proceedings.

Motivazione estratta

New factual submissions are excluded in non-admission complaint proceedings just as in appeal proceedings; the claim had been raised for the first time only before the Federal Fiscal Court.

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