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BVerfG 2 BvC 9/15 ΓÇó Election review complaint dismissed without reasons
BVerfG 2 BvC 9/15Bverfg / 2a divisione28 set 2016Dismissed
The Federal Constitutional Court rejected an election review complaint in summary form. It referred to the reasons stated in the rapporteur's letter of 2016-07-14 and, pursuant to § 26(3) sentence 3 EuWG in conjunction with § 24 sentence 2 BVerfGG, dispensed with any further reasoning.
§ 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG i.V.m. § 24 Satz 2 BVerfGG; Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung: Bleibt eine Wahlprüfungsbeschwerde aus den in einem richterlichen Hinweis mitgeteilten Gründen erfolglos, kann das Bundesverfassungsgericht von einer näheren Begründung absehen. Die Normen ermöglichen eine summarische Erledigung, wenn das Rechtsmittel offensichtlich keinen Erfolg hat und die tragenden Erwägungen dem Beschwerdeführer bereits mitgeteilt worden sind (vgl. auch den Verweis auf das Schreiben des Berichterstatters).
Entscheidungsdatum: 2016-09-28
Aktenzeichen: 2 BvC 9/15
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160928.2bvc000915
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Spruchkörper: 2. Senat
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 14. Juli 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.